Alle Angaben sind Nettopreise in € (EURO) und
verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Betrag ist unter genauer Angabe der vollständigen Rechnungsnummer rein netto innerhalb von 10 Tagen (Eingangsdatum) zu begleichen [BGB § 286(2)1-4].
Der Minimalpreis pro Rechnungsstellung beträgt 40.00 €.
Eventuelle Bankgebühren im europäischen und nicht
europäischen Ausland gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Wiederholungsprüfungen, sofern wegen Mehr- oder
Mindergehaltes (üblicherweise >5%, bezogen auf die untere bzw. obere Vertrauensgrenze) oder falsche Deklaration erforderlich, werden als weitere Analyse berechnet, sofern Wiederholungsanalysen
ausdrücklich nicht erwünscht sind und ca.-Ergebnisse ausreichen. Dieses gilt auch für spezielle Chemikalien, die eigens für diese Analyse beschafft werden müssen.
Die Beschaffung besonderer Standards wird nach Aufwand berechnet.
Bei Probenahmen sollte immer ein Vertreter des Auftraggebers anwesend sein.
Die Proben müssen frei zugänglich sein. Einzelheiten bitte vorher absprechen.