|
Der Firmensitz im Hamburger Umland bietet beste Entfaltungsmöglichkeiten in alle Richtungen. Darüber
hinaus erstreckt sich unser Kundenkreis über das gesamte Bundesgebiet und das europäische und außereuropäische Ausland.
Im norddeutschen Raum führen wir Probenahmen durch. In der
Bundesrepublik sowie im internationalem Bereich arbeiten wir seit Jahren mit renommierten Probenahmefirmen und Handelslaboratorien zusammen.
Für die Abgabe von Proben und eine Auftragserteilung beachten Sie bitte Folgendes:
- Proben können per Kurier oder persönlich zwischen 11:00 und 18:00 Uhr abgegeben werden oder per Post
oder Paketdienst geschickt werden.
Für Probenahmen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
- Bei Probenahmen sollte immer ein Vertreter des Auftraggebers anwesend sein.
Die Proben müssen frei zugänglich sein. Einzelheiten bitte vorher absprechen.
- Die kostenpflichtige Erstberatung (Stundensatz Lebensmittelchemiker) beginnt mit Übergabe der
Unterlagen und der Einarbeitung in die Thematik. Die Kosten werden bei Auftragserteilung ganz oder teilweise verrechnet.
- Bitte fügen Sie allen Proben einen Anschreiben bei, aus dem der
Analysenauftrag, Analysenumfang und der Auftraggeber hervorgehen, damit eine schnelle Bearbeitung gewährleistet werden kann.
- Da ausschließlich dem Auftraggeber Gutachten, Analysenzertifikate und Informationen übergeben werden
dürfen, benötigen wir aufgrund der gutachterlichen Schweigepflicht eine schriftliche Freistellungsbestätigung,
sofern neben dem rechnungsempfangenden Auftraggeber Dritte probenbezügliche Informationen erhalten sollen.
Sollte der Auftraggeber einen anderen Rechnungsempfänger benennen, muß eine
Kostenübernahmeerklärung des Rechnungsempfängers abgegeben werden.
- Rückstellmuster stehen 30 Tage nach Probeneingang zur Verfügung, sofern es sich nicht um
leichtverderbliche Proben handelt.
Bitte geben Sie bei Auftragserteilung an, ob eine Musterrückgabe erfolgen soll. Die Rückführung der Muster geht zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers. Wir
behalten uns vor, dem Auftraggeber die Entsorgung besonderer Proben aufzugeben, sofern es sich um aufwendigen Sondermüll oder um problematische Gefahrstoffe handelt.
- Um Mehrkosten zu vermeiden, geben Sie bitte bei Auftragserteilung
an, ob ein Analysenzertifikat / Gutachten in englische Sprache benötigt wird. Maßgeblich für den Inhalt ist jedoch immer das Gutachten in deutscher Sprache, da der englische Text keine amtliche Übersetzung darstellt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist in allen Fällen Hamburg.
|