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Aflatoxine / Mycotoxine: Nachdem schon
Feigen, Haselnüsse, Pistazien, Erdnüsse und bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse der ständigen Kontrolle über den Gehalt von Mykotoxinen unterliegen, hat die Europäische Kommission am 4. Juli 2003
entschieden, daß sämtliche Lieferungen von Paranüssen aus Brasilien
künftig von den zuständigen Stellen in den EU-Mitgliedstaaten auf ihren Aflatoxingehalt hin untersucht werden müssen, bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen. (2003/493/EG)
Diese Entscheidung wurde gefällt, nachdem in brasilianischen Paranüssen Aflatoxingehalte festgestellt
wurden, die mehr als 100 Mal über den zulässigen Höchstwerten lagen. Die beschlossenen EU-Maßnahmen gelten einstweilen bis Mai nächsten Jahres.
Die Mitgliedstaaten dürfen Paranüsse aus Brasilien künftig außerdem nur dann einführen, wenn der
betreffenden Partie ein Bericht mit den Ergebnissen einer amtlichen Analyse sowie ein Gesundheits- zeugnis beigefügt sind.
Das Chemische Laboratorium Dr. Hermann Ulex führt schnell und zuverlässig die Probenahme und Analyse für
die
RICHTLINIE Nr. 98/53/EG zur Festlegung von Probenahmeverfahren und Analysenmethoden für die amtliche
Kontrolle bestimmter Lebensmittel auf Einhaltung der Höchstgehalte für Kontaminanten
durch. Unsere Gutachten werden von den zuständigen Ordnungsämtern und Behörden anerkannt.
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